Energiewende gemeinsam gestalten – mit den Menschen aus der Region
Die Mittelhessische Energiegenossenschaft eG (MieG) steht allen offen, die sich aktiv und konstruktiv für den Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Region einsetzen möchten – insbesondere im Wetteraukreis, Gießener Land, Vogelsbergkreis und im gesamten Geschäftsgebiet der OVAG.
Unser Prinzip: Wer vor Ort lebt, soll auch vor Ort profitieren.
Wir möchten nicht nur saubere Energie erzeugen, sondern auch saubere Geldanlagen mit fairen Zinsen ermöglichen – für die Menschen, die in unmittelbarer Nähe zu unseren Projekten leben. Deshalb binden wir vorrangig Bürgerinnen und Bürger aus der jeweiligen Region in unsere Vorhaben ein. So bleibt die Wertschöpfung in der Region – und stärkt gleichzeitig die lokale Gemeinschaft.
Das schafft Vertrauen, Identifikation und Akzeptanz.
Auch bei der praktischen Umsetzung unserer Projekte legen wir Wert auf Regionalität: Wo immer möglich, beauftragen wir bevorzugt Unternehmen aus der Umgebung – insbesondere dann, wenn sie als investierende Mitglieder Teil unserer Genossenschaft sind.
Gemeinsam mit Ihnen machen wir die Energiewende vor Ort möglich.
Die Region steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Die Region steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Mitmachen lohnt sich – schon ab 100 €
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Einstieg bereits mit 100 € möglich
- Beteiligung an regionalen, sinnvollen Energieprojekten (Photovoltaik, Wind, Speicher, …)
- Mögliche jährliche Dividende auf Ihre Anteile (durchschnittlich 5%)
- Kein Risiko durch Nachschusspflicht – Ihr persönliches Vermögen ist geschützt
- Anspruch auf Rückzahlung des Guthabens bei Austritt
- Konkrete Projektbeteiligung mittels Nachrangdarlehen
Bei einem späteren Austritt erhalten Sie Ihre Einlage zurück – ganz ohne, dass jemand anderes Ihre Anteile übernehmen muss. Und das Beste: Sie leisten mit Ihrem Engagement einen direkten Beitrag zur Energiewende vor Ort.
Jetzt Mitglied werden und die Energiezukunft unserer Region mitgestalten!
Nachrangiges Darlehen – unsere Projekte gemeinsam finanzieren
Neben der Mitgliedschaft bietet die MiEG auch die Möglichkeit, sich über ein sogenanntes nachrangiges Darlehen an der Finanzierung konkreter Projekte zu beteiligen. Damit unterstützen Sie aktiv den Ausbau von Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen, oder Stromspeichern in unserer Region – mit langfristiger Perspektive und fairen Konditionen.
Was bedeutet das konkret?
- Sie stellen der MiEG ein zweckgebundenes Darlehen für ein definiertes Projekt zur Verfügung.
- Das Darlehen läuft in der Regel über 20 Jahre und wird jährlich getilgt.
- Sie erhalten dafür einen fest vereinbarten Mindestzins, der für die gesamte Laufzeit gilt.
- Tilgung und Verzinsung erfolgen entsprechend der vertraglich festgelegten Bedingungen.
Wichtig zu wissen:
Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Genossenschaft würden Rückzahlungen erst nach Befriedigung anderer Gläubiger erfolgen – daher der Begriff nachrangiges Darlehen. Das maximale Risiko besteht in der Höhe des eingesetzten Betrags.
Die gute Nachricht: Die MiEG wird regelmäßig vom Genossenschaftsverband geprüft und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Das sorgt für Sicherheit und Transparenz.
Sie möchten mehr über diese Beteiligungsmöglichkeit erfahren?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@mittelhessische-energiegenossenschaft.de
Dokumente zum Download
Satzung
Die MiEG wurde am 30. April 2011 von 33 Mitgliedern auf dem Johannisberg in Bad Nauheim gegründet. Da eine Genossenschaft lebt und sich weiterentwickelt, wird jeweils die aktuelle Satzung der Genossenschaft hinterlegt. Damit wird sichergestellt, dass jedes zukünftige Mitglied bzw. jeder Interessierte vor Beitritt die aktuelle Satzung LINK einbauen einsehen bzw. ausdrucken kann.
Beitritt
Der Beitritt muss genossenschaftliche Formvorschriften erfüllen. Deshalb ist es unabdingbar, dass ein unterschriebenes Original des Mitgliedsantrages der Genossenschaft vorgelegt wird. Die Antragsteller sind durch Vorstandsbeschluss aufzunehmen. Dieser Beschluss wird dem Mitglied mitgeteilt.
Investierende Mitglieder können nur mit einer Mindestzeichnung von 20 Geschäftsanteilen gemäß Satzung aufgenommen werden. Als investierende Mitglieder werden Firmen, Personen, Institutionen bezeichnet, die gegenüber der MiEG geschäftliche Interessen bekunden.