Wenn im Sommer die Sonne auf Balkonien scheint, lässt sich dabei zukünftig auch Strom produzieren: Für Balkone und Terrassen gibt es mittlerweile günstige sog. Balkon-Photovoltaik-Anlagen (in der Regel 1 oder 2 Module), daher können auch Mieter sich ein eigenes kleines Balkonkraftwerk zulegen. Lange Zeit war das in Deutschland nicht erlaubt, aber das hat sich nun geändert. Die MiEG beschäftigt sich schon seit längerer Zeit damit und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Form der Energiegewinnung gesetzeskonform ist. D. Stamm ist in den zuständigen Ausschüssen, die zu VDE-Normen führen, vertreten.

Kooperationspartner

Dabei kooperiert die MiEG mit der Firma Solar-Info-Zentrum aus Neustadt a. d. Weinstraße (www.s-i-z.de) bei der sie auch die entsprechenden Produkte kaufen können. Das nachstehende Bild zeigt unser Vorstandsmitglied Diethardt Stamm und ein 280 W-Modul. In der Hand hält er einen Wielandstecker (unter bestimmten Bedingungen als Ersatz für einen Schukostecker) und Schellen zum Einhängen des Moduls z. B. an einem Balkongeländer.

Bitte beachten Sie, dass die MiEG keine Bestellungen für Balkon-PV Komponenten annehmen kann. Wenden Sie sich bitte in alle Fällen an die Firma SIZ.

Besonderheiten

1.) Modul mit integriertem und VDE-Norm-gerechtem Mini-Inverter (Wechselrichter)
2.) Modulrahmen und Montagerahmen gleichzeitig
3.) Systemsteckdose für VDE gerechten Einbau
4.) Keine Auswirkung des EEG’s

Empfehlung Elektroinstallation

Der Elektroinstallateur prüft die vorhandenen Stromkreise, setzt eine Wielandsteckdose und schickt eine Bescheinigung an den Netzbetreiber, die ovag Netz GmbH oder der Netzbetreiber vor Ort. Diese setzen anschließend einen elektronischen Zähler mit Rücklaufsperre, in manchen Fällen sogar einen Zwei-Richtungszähler. Zudem muss die Balkon-PV-Kleinanlage beim Marktstammdatenregister gemeldet werden. Wenn Sie sich für eine größere PV-Anlage interessieren, wenden Sie sich bitte an einen unserer Installationspartner.

Beispielrechnung Amortisationszeit

1 Modul a 300 Wp mit Micro-Inverter 315 W zum Anschluss an das Hausnetz kostet brutto 690.- €.
300 Wp produzieren ca 270 kWh/a, diesen kosten aktuell 270 kWh x 0,32 Ct/kWh = 86,40 €.
Amortisationszeit = 690,00 € : 86,40 € = 8 Jahre bei einer technischen Laufzeit von ca. 25 Jahren.

Mit einem Simulationsrechner für Balkon-PV Anlagen können Sie kostenfrei auf der Internetseite von Volker Quaschning (Professor für Erneuerbare Energien an der HTW Berlin) die Wirtschaftlichkeit von Balkon-PV Anlagen berechnen: Balkon-PV-Simulator.

Erläuterung zu der Berechnung

Es handelt sich hier um eine Beispielrechnung, bei der man an mehreren „Stellschrauben“ drehen kann. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung sehr von den individuellen Bedingungen abhängt und bei Ihnen zu gänzlich anderen Ergebnissen führen kann!

Wir empfehlen in Absprache mit der OVAG auch eine „Wieland-Steckdose“, deren Kosten dann hinzukämen. Deren Tausch gegen eine Schukosteckdose muß ein Elektriker machen. Viele Käufer berufen sich aber auf die Erklärungen der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) oder die Verbraucherzentrale NRW, die ausdrücklich die Schukosteckdose erlauben und wo dann diese Kosten eben nicht anfallen würden.

Montagekosten gibt es „in der Regel“ keine, weil Balkon- oder Aufstellgestelle nur an dem speziellen Rahmen eingeschraubt werden müssen.

Wir erklären in unseren Vorträgen auch, wie man seine Stromkreise durch Abschalten von Sicherungen als „Laie“ definieren kann und empfehlen max. 2 Module pro Stromkreis. Nur wer sich da unsicher fühlt, hat noch Prüfungskosten durch einen Elektroinstallateur.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Zählertausch sind in der Regel kostenfrei. Die Registrierung beim Marktstammdatenregister ist auf jeden Fall kostenfrei. Informationen zur Anmeldung bei der OVAG, finden Sie auf der entsprechenden Internetseite: Anmeldung-OVAG.

Bei der Entsorgung von PV-Modulen und Wechselrichtern fallen keine Kosten an. Solarmodule und alle anderen elektrischen Komponenten müssen kostenlos von jedem Recyclinghof angenommen werden. Sie unterliegen der Elektronikschrottverordnung, vergleichbar mit anderen Elektrogeräten.

Weiterführende und unabhängige Informationen zum Thema Balkon-PV finden Sie auf einer Webseite der DGS (Deutsche Gesellschaft Sonnenenergie): PlugIn-PV.