Die Mittelhessische Energiegenossenschaft eG steht grundsätzlich allen offen, die sich konstruktiv an einem Ausbau der regenerativen Energien in der Region Oberhessen (Wetteraukreis, Gießen, Vogelsbergkreis) bzw. im OVAG-Geschäftsgebiet beteiligen wollen.

An Investitionen vor Ort sollen auch die Menschen vor Ort verdienen – saubere Geldanlagen mit sauberen Zinsen. Wir sind daher bestrebt, zunächst immer die Bürger einzubinden, die in unmittelbarer Nähe zu den Projektorten wohnen. Nach unserer Auffassung ist das der Weg zu einer höheren regionalen Wertschöpfung.

Zusätzlich schafft dies mehr gesellschaftliche Akzeptanz für den Ausbau der regenerativen Energien. Auch bei der Umsetzung der Projekte sollen bevorzugt die Firmen der Region, soweit sie als investierende Mitglieder der Genossenschaft beigetreten sind, zum Zuge kommen.

Die Region steht im Mittelpunkt unseres Handelns.

Mitmachen – Einstieg ab 100 € möglich

Genossenschaftsmitglied wird man durch den Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil á 100 €.

Mit diesem Anteil erwirbt das Mitglied gewissermaßen Eigentum an der Genossenschaft und ist damit finanziell an der Gesamtentwicklung beteiligt. Die Genossenschaft wird im Laufe der Zeit Eigentümerin verschiedener Anlagen und erfährt somit einen kontinuierlichen Wertzuwachs. Jährlich entscheidet die Generalversammlung über die Höhe der Dividende für den Geschäftsanteil.

Die Mitglieder der Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachschusspflicht.

Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe seiner Geschäftsanteile. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) allerdings ausgeschlossen.

Projektfinanzierung durch nachrangiges Darlehen

Im Rahmen von langfristigen nachrangigen Darlehens werden definierte Projekte der MiEG eG finanziert. Dabei gibt es einen festgelegten Mindestzins mit definierten Tilgungsfristen. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen erstreckt sich über 20 Jahre.

Im Falle einer Genossenschaftsinsolvenz stünde das Darlehen nachrangig hinter anderen Gläubigerforderungen zurück. Es besteht somit maximal das Risiko eines Verlustes in Höhe des Nachrangdarlehens.
Allerdings steht die Genossenschaft unter einer ständigen Kontrolle und Aufsicht des Genossenschaftsverbandes.

Dokumente

Nachstehend finden Sie die wesentlichen Dokumente im Bereich Mitgliedschaft aufgeführt. Die Buttons führen jeweils zu einer PDF-Version.

Satzung

Die MiEG wurde am 30. April 2011 von 33 Mitgliedern auf dem Johannisberg in Bad Nauheim gegründet. Da eine Genossenschaft lebt und sich weiterentwickelt, wird jeweils die aktuelle Satzung der Genossenschaft hinterlegt. Damit wird sichergestellt, dass jedes zukünftige Mitglied bzw. jeder Interessierte vor Beitritt die aktuelle Satzung LINK einbauen einsehen bzw. ausdrucken kann.

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Beitritt

Der Beitritt muss genossenschaftliche Formvorschriften erfüllen. Deshalb ist es unabdingbar, dass ein unterschriebenes Original des Mitgliedsantrages der Genossenschaft vorgelegt wird. Die Antragsteller sind durch Vorstandsbeschluss aufzunehmen. Dieser Beschluss wird dem Mitglied mitgeteilt.

Investierende Mitglieder können nur mit einer Mindestzeichnung von 20 Geschäftsanteilen gemäß Satzung aufgenommen werden. Als investierende Mitglieder werden Firmen, Personen, Institutionen bezeichnet, die gegenüber der MiEG geschäftliche Interessen bekunden.

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Nachrangdarlehen

Mit dem Formular „Absichtserklärung Nachrangdarlehen“ zeigen sie dem Vorstand an, dass sie sich an Projekten der MiEG mit einem festen Zinssatz beteiligen möchten. Der Vorstand wird nach positiver Entscheidung einen Darlehensvertrag zur Annahme dem Darlehensgeber zusenden.

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Mitgliederinformation

Die Information der Mitglieder / Interessierten erfolgt durch die Offenlegung des Protokolls der jährlichen Generalversammlungen, der Jahresabschlüsse und laufender Mitgliederrundschreiben. Sie können die jeweils aktuelle Version durch einen Klick auf den entsprechenden Button herunterladen (PDF).

Protokolle Generalversammlung

Generalversammlung 2021
Generalversammlung 2018
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Jahresabschlüsse

Jahresabschluss 2022
Jahresabschluss 2021
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Mitgliederrundbriefe

35. Mitgliederrundbrief
34. Mitgliederrundbrief
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